Hygienekonzept - Corona
(Stand: 08.02.2022)
§1 Allgemeine Hinweise für die Jugendarbeit
Diese Regelung gilt für das Angebot bzw. die Gruppe, mit der das Angebot durchgeführt wird. An Orten, an denen sonstig eine Maskenpflicht gilt sowie dort, wo der Abstand zu Personen, die nicht am Angebot beteiligt sind, nicht möglich ist, sollte dennoch ein MNS getragen werden.
- Es ist keine Personenbegrenzung für Angebote festgelegt. Alle Träger sollten jedoch verantwortungsvolle und sinnvolle Entscheidungen hinsichtlich der maximalen Personenzahl treffen, welche im Hygienekonzept festgehalten werden muss
(vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 1 Nds. CoronaVO).
- Es ist ein Hygienekonzept für Einrichtungen bzw. Angebote zu erstellen (vgl. § 5 Abs. 1 Nds. CoronaVO). Die verpflichtenden Inhalte des Konzepts sind in § 5 Abs. 2 aufgeführt.
- Die Daten der Teilnehmenden und Besucherinnen/Besucher müssen erfasst werden (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 6 Nds. CoronaVO). Die Teilnehmendendaten sollten nach Möglichkeit elektronisch erfasst werden (vgl. § 6 Abs. 1 S. 8) und nach einer Frist von spätestens 4 Wochen gelöscht werden (vgl. § 6 Abs. 1 S. 7).
§2 Verhalten auf dem Vereinsgelände
Die Lockerungen der Landesregierung im Bezug auf die Jugendarbeit ermöglicht uns die Durchführung der Jugendarbeit in der Ortsjugend Stade. Wir orientieren uns hierbei an den Empfehlungen des Landesjungendrings Niedersachsen und der Corona Verordnung des Landes Niedersachsen in der aktuell gültigen Fassung.
Nur die strikte Einhaltung dieser Regeln zum Schutz vor Ansteckungen ermöglichen uns auch weiterhin die Durchführung unserer Jugendarbeit. Der Gesundheitsschutz der Kinder, Jugendlichen, Betreuer, Helfer und deren Familien haben daher für uns oberste Priorität.
- Die Teilnahme an Jugendabenden, JET-Diensten, Jugendversammlungen und Veranstaltungen ist nur bei absoluter Gesundheit gestattet. Eine Teilnahme oder Erscheinen mit Erkältungssymptomen berechtigt den Durchführenden der Jugendveranstaltung dazu, den-/diejenige sofort der Räumlichkeiten zu verweisen und übt das uneingeschränkte Hausrecht aus.
- Sollten im Nachgang einer Jugendveranstaltung oder im zeitlichen Zusammenhang mit einer solchen, Krankheitssymptome auftreten, die einen Corona-Verdachtsfall nahelegen, oder mit einem positiven PoC-Antigen Schnelltest, oder PCR-Test eine Infektion bestätigen, ist umgehend der/die Jugendvorsitzende des Jugendvorstands zu informieren. Der/die Jugendvorsitzende informiert umgehend die örtlichen Vorstände der Jugend und der Ortsgruppe Stade und setzt vorübergehend weitere Veranstaltungen der Jugend im Sinne des Infektionsschutzes aus.
- Die Umsetzung des Hygienekonzeptes ist verpflichtend für alle Teilnehmer, Jugendbetreuer und Durchführenden. Verstöße gegen dieses Konzept führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung der DLRG Ortsgruppe Stade e.V. bis auf Weiteres.
§3 Bringen und Abholen bei Jugendveranstaltungen
- Die Eltern sind angehalten, Ihre Kinder erst fünf Minuten vor dem Veranstaltungsbeginn an dem jeweiligen Veranstaltungsort zu bringen. Beim Betreten des Geländes muss von Personen über 18 Jahren, sofern der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, im Außenbereich und Innenbereich eine FFP2-Maske getragen werden.
- Beim Abholen ist ebenfalls darauf zu achten, dass die Mindestabstände eingehalten werden und sofern das nicht möglich ist, eine FFP2-Maske zu tragen.
- Gespräche mit dem Betreuerteam sollten nach Möglichkeit im Freien oder sofern möglich telefonisch erfolgen.
§4 Durchführung von Jugendveranstaltungen
- Regelmäßiges waschen/desinfizieren der Hände
- Husten-/Niesetikette einhalten
- Bei Unterschreitung der Mindestabstände sind grundsätzlich Masken, entsprechend der Verordnung zu tragen. Werden die Abstände am Sitzplatz eingehalten, darf die Maske abgesetzt werden. Entsprechende Masken sind vom Teilnehmer eigenständig mitzubringen. Personen eines Hausstands müssen die Mindestabstände am Sitzplatz untereinander nicht einhalten.
- Lüften vor und nach der Veranstaltung
- Stoßlüften, mind. Alle 30 Minuten während der Veranstaltung.
- Erstellung einer Teilnehmerliste (Familienname, Vorname, die vollständige Adresse und Telefonnummer (Kontaktdaten) der jeweiligen Person bzw. Erziehungsberechtigen, sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungsuhrzeit) und eines Sitzplanes, die im Falle einer Infektion dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt wird. Eine Vernichtung der Dokumentation erfolgt 4 Wochen nach der jeweiligen Veranstaltung.
- Die Veranstaltungsräume sind so zu organisieren, dass die Mindestabstände am Platz eingehalten werden können.
- Veranstaltungen finden, soweit möglich, im Freien statt.
- Spielgeräte/Material/Werkzeuge werden nach der Nutzung gereinigt ggf. mit Desinfektionsmittel.
- Für den Umgang mit Speisen gelten die üblichen Hygieneregeln.
§5 Testkonzept bei Veranstaltungen
Folgende Regelungen gelten für alle Teilnehmer entsprechend dem Alter. Die Durchführung der PoC-Antigen Schnelltest finden unter Aufsicht des Durchführenden statt und werden auf einem separaten Erfassungsbogen unterschrieben und mit dem anderen Dokumentationsunterlagen, im Falle einer Infektion, dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Diese Regelung gilt so lange in Niedersachsen die Warnstufe 2 und 3 gilt.
- Mitarbeitende, Jugendbetreuer, Helfer über 18 Jahren: 2G inkl. PoC-Antigen Schnelltest
Der Impf-/Genesenenstatus wird anhand eines Impfzertifikats durch den Teilnehmer gegenüber dem Durchführenden nachgewiesen und dokumentiert.
- Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren werden über das Schul-Testkonzept getestet.
Bei Veranstaltungen am Wochenende werden ebenfalls tägliche PoC-Antigen Schnelltests durchgeführt. Verantwortlich ist dafür ebenfalls der Durchführende der Veranstaltung. Die Dokumentation erfolgt auf einem separaten Erfassungsbogen.
- Ab Warnstufe 1 und niedriger ist ein vor-Ort durchgeführter PoC-Antigen Schnelltest nicht mehr erforderlich. Lediglich der Impf-/Genesenenstatus bei Teilnehmenden Ü18 muss dokumentiert werden.
§6 Maskentragepflicht
Die Teilnehmer bringen eigenständig die entsprechenden Masken zu der Veranstaltung mit.
- Ab 14 Jahren: FFP2 Maske
- Bis zum 12.Lebensjahr: Alltags- oder OP-Maske
§8 Dokumentation
Mit der Teilnahme an unseren Veranstaltungen erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass im Falle eines Infektionsgeschehen, die im Zusammenhang mit unserer Veranstaltung oder im zeitlichen Rahmen infolge mit einer Infektion zusammenhängt, die DLRG Jugend Stade die Dokumentation dem Gesundheitsamt die Erfassungsdaten, auf Nachfrage, zur Verfügung stellt.