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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Ortsgruppe Stade findest du hier .

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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen und Jugendfahrten

(Stand: 14.02.2020)

§1 Allgemeines

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten generell für alle von der DRLG - Jugend der DLRG Ortsgruppe Stade e.V. (nachfolgend DLRG Jugend Stade genannt) durchgeführten Veranstaltungen, soweit in der Ausschreibung nichts Anderweitiges festgelegt ist. Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter diese Bedingungen ausdrücklich an.

Im Zuge des besseren Verständnisses und der Lesbarkeit wird nachfolgend, unabhängig vom Geschlecht (m/w/d), lediglich die allgemeine Bezeichnung „der Teilnehmer“ verwendet.

§2 Veranstalter

DLRG Jugend Stade
Harschenflether Weg 1-3
21682 Stade
Telefon: 04141 - 2232
E-Mail: info(at)stade.dlrg-jugend.de

§3 Anmeldung und Geltungsbereich

Um sich für eine Veranstaltung der DLRG Jugend Stade anzumelden, muss eine Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Stade e.V. oder einer Ortsgruppe im Bezirk Stade bestehen. Anderslautende Voraussetzungen in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung haben Vorrang.

Der Teilnehmer hat sich an die hier aufgeführten und in der Ausschreibung genannten gesonderten Bedingungen zu halten und bestätigt dies automatisch durch seine verbindliche Anmeldung zu der Veranstaltung. Erziehungsberechtigte verpflichten sich, Ihr Kind über die Teilnahmebedingungen, die mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung eingegangen werden, zu informieren.

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist für die DLRG dann verbindlich, wenn die DLRG die ausgefüllte Anmeldung erhalten hat, und der eventuell zu entrichtende Teilnehmerbeitrag auf unserem Konto eingegangen ist.

§4 Online-Anmeldung (ISC)

Das Onlineformular zur Anmeldung ist über die Veranstaltungsrubrik der Webseite der DLRG Jugend Stade (www.stade.dlrg-jugend.de) aufzurufen. Die Anmeldung erlangt ihre Gültigkeit seitens des Teilnehmers durch die Aktivierung eines Links in der Bestätigungsmail. Erst nach diesem Schritt gilt die Anmeldung als gestellt und kann von uns berücksichtigt werden.

§5 Absagen, Verschiebungen von Veranstaltungen

Die DLRG Jugend Stade behält sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben, wenn zu geringe Anmeldezahlen oder andere Umstände (z.B. schlechte Witterung etc.) eine Durchführung nicht zulassen.

In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge zurückerstattet und die Teilnehmer elektronisch darüber informiert. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

§6 Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Veranstaltung möglich. Bei einer Absage nach Ablauf des Anmeldeschlusses berechnen wir 100% des Teilnahmebeitrags.

Das nennen einer Vertretung und somit die Übertragung der Anmeldung ist nach Absprache möglich, sofern die nötigen Anforderungen für die Teilnahme vom neuen Teilnehmer erfüllt werden können. Hierzu ist zeitnah Kontakt zu der, in der Ausschreibung genannten, Veranstaltungsleitung aufzunehmen um das weitere Verfahren gemeinsam abzustimmen.

Im Krankheitsfall ist eine kostenfreie Rücknahme der Anmeldung möglich, sofern ein ärztliches Attest oder eine gleich- oder höherwertige offizielle Bescheinigung vorliegt.

§7 Temporäre Veranstaltungsteilnahme, Besuche

Kann ein Teilnehmer die Veranstaltung nur zeitweise besuchen, so ist dennoch der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten. Dieser Umstand ist zusätzlich vor Veransaltungsbeginn an die Veranstaltungsleitung zu melden, damit dies u.a. im Sinne der uns übergebenen Aufsichtspflicht an alle beteiligten Betreuer weitergegeben und vor Ort entsprechend berücksichtigt werden kann.

Jeder Besuch muss der Veranstaltungsleitung unverzüglich gemeldet werden.

§8 Mindestalter

Die DLRG Jugend Stade behält sich vor das Mindestalter für Veranstaltungen, je nach Gegebenheiten der jeweiligen Veranstaltung, ohne Begründung, anzupassen, damit ein störungsfreier Veranstaltungsablauf gewährleistet wird. 

§9 Teilnehmeranzahl

Die DLRG Jugend Stade behält sich vor, für jede Veranstaltung eine individuelle Maximalteilnehmerzahl festzulegen. Bei Erreichen dieser Zahl werden keine weiteren Anmeldungen angenommen. Dies kann vor dem regulären Anmeldeschluss der Fall sein. Sollten mehr Anmeldungen als die maximale Teilnehmerzahl eingehen, so entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung. Im Falle einer Online Anmeldung über das ISC geschieht dies gemäß der in §4 gelisteten Bedingungen.

Sollten sich weitere Teilnehmer anmelden, so haben generell nur 3 Personen die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Weitere Anmeldungen sind dann nicht möglich. Die Teilnehmer der Warteliste werden informiert, sowie ein Teilnehmer absagt und somit ein Platz frei wird.

Es kann jedoch auch vorkommen, dass bei einigen Veranstaltungen mehr Wartelistenplätze vorhanden sind. Diese Information kann dann aber der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung entnommen werden.

Die DLRG Jugend Stade ist berechtigt, geringfügige Änderungen der Abläufe ohne Ankündigung vorzunehmen.

§10 Teilnehmerbeitrag

Die Teilnehmerbeiträge der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung sind bindend und werden automatisch mit der verbindlichen Anmeldung zu der Veranstaltung akzeptiert.

§11 Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

Die Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten bestätigen mit der Anmeldung, dass die Daten richtig sind und eventuelle Erkrankungen, Medikamentengaben, sowie Allergien und allergische Reaktionen auf Lebensmittel und Lebensmittelunverträglichkeiten angegeben wurden.

Vor Fahrantritt bekannte Erkrankungen, die eine Beeinträchtigung der Fahrt für den Teilnehmer oder die Gruppe zur Folge haben können, besteht eine Mitteilungspflicht seitens des Teilnehmers oder bei Minderjährigen seitens des gesetzlichen Vertreters.

Im Unterlassungsfall ist die Haftung für den Veranstalter ausgeschlossen.

§12 Übertragung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht

Für die Dauer der Veranstaltung übertragen die Eltern / Erziehungsberechtigten dem Leiter der Veranstaltung die Erziehungsberechtigung, sowie die Weisungsbefugniss im Rahmen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) über ihr Kind.

Der Teilnehmer hat sich während der gesamten Veranstaltung an die Anweisungen der Aufsichtsperson zu halten. Bei Zuwiderhandlungen erlischt die Haftung des Vereins. Den Anordnungen der Leitung einer Veranstaltung ist von allen Teilnehmern, auch von über 18-jährigen Teilnehmern, Folge zu leisten.

Sollte einem Teilnehmer etwas zustoßen (Krankheit, Unfall, etc.), so übertragen die Eltern durch die Anmeldung zu der Veranstaltung für die Dauer der Aufsichtspflicht auch die entsprechende Fürsorge über ihr Kind.

§13 Versicherung

Alle Teilnehmer sind, sofern sie Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Stade e.V. sind, für die Dauer der Veranstaltung gesetzlich unfallversichert.

Für den Fall einer ärztlichen Behandlung wird die Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen.

§14 Medikamente

Bei der Anmeldung ist die regelmäßige Einnahme von Medikamenten unbedingt anzugeben!

Bei mehrtägigen Maßnahmen sind alle Medikamente (AD(H)S-Medikamente, blutverdünnende Medikamente, wie z.B. Aspirin, ASS, usw.) mit Einnahmeregelung an den Veranstaltungsleiter zu übergeben, der die Einnahme kontrolliert. Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§15 Weitergabe von Teilnehmerdaten

Die in der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden, soweit nötig, in einer Teilnehmer/-innen-Liste erfasst.

Die auf den Veranstaltungen händisch ausgefüllten Teilnehmer/-innen-Listen werden, sofern erforderlich an die Kreisjugendpflege des Landkreis Stade oder das Landesjugendsekretariat der DLRG Jugend Niedersachsen weitergeleitet, um Zuschüsse aus Mitteln des Landkreis Stade oder des Landes Niedersachsen zu erhalten.

Wird eine Einwilligung zur Speicherung und Nutzung vor Veranstaltungsbeginn widerrufen, ist eine Teilnahme nicht möglich.

§16 Haftungsausschluss bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl

Für beschädigte, verloren gegangene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Die Veranstaltungsleitung ist für die Dauer der Veranstaltung berechtigt Wertgegenstände, Handys und Bargeld von Minderjährigen in Verwahrung zu nehmen.

Die DLRG Jugend Stade und die DLRG Ortsgruppe Stade e.V. lehnt jegliche Haftung in Konfliktfällen ab, die durch einzelne Teilnehmer der Gruppe außerhalb der Aufsicht der Leitung entstehen.

Für Handlungen der Teilnehmer oder einer Gruppe außerhalb der Aufsichtspflicht während einer Veranstaltung, die gegen das Gesetz verstoßen, kann die DLRG Jugend Stade oder DLRG Ortsgruppe Stade e.V. keine Haftung übernehmen.

§17 Disziplinverstöße und Rücktransport

Sollte das Verhalten eines Teilnehmers den Umgang untereinander in der Gruppe (z.B. Mobbing, Fremdenfeindlichkeit, etc.) oder durch individuelles Fehlverhalten (z.B. Alkoholkonsum; Aufenthalt im Zimmer des anderen Geschlechts nach „Zapfenstreich“, unerlaubtes Entfernen, etc.) den geregelten Veranstaltungsablauf stören, so kann die Veranstaltungsleitung den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall bedeutet das den Abbruch der Veranstaltung und eine vorzeitigte Heimfahrt.

Die damit zusätzlich entstehenden Kosten sind von dem betroffenen Teilnehmer selbst, oder den Erziehungsberechtigten zu tragen.

Im Fall von minderjährigen Teilnehmern haben die Erziehungsberechtigen umgehend den Teilnehmer eigenständig abzuholen. Ein Rücktransport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ohne Begleitung, eines Betreuers ist nicht zulässig.

§18 Unterbringung und Verpflegung

Die angegebenen Teilnehmerbeiträge beinhalten immer Übernachtung und Vollverpflegung, soweit nichts Anderes in der jeweiligen Ausschreibung angegeben wird.

Utensilien zur Übernachtung (Schlafsack, Luftmatratze, Feldbett etc.) muss der Teilnehmende selbst mitbringen, sofern eine Bereitstellung durch den Veranstalter nicht explizit angeboten wird. Bettwäsche und Handtücher sind grundsätzlich selbst mitzubringen, sofern in der Ausschreibung keine anderen Modalitäten genannt wurden.

Näheres ist in der Ausschreibung zu der jeweiligen Veranstaltung beschrieben.

§19 Foto-/Filmaufnahmen

Während der Veranstaltung können von dem/den Teilnehmer/-innen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Die Aufnahmen dienen der Darstellung der Veranstaltungen in verbandsinternen und -externen Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Mit Einwilligung dieser Bedingungen überträgt der/die Teilnehmer/-in der DLRG Jugend Stade nichtexklusive Nutzungsrechte an den getätigten Aufnahmen.

Die Gewährung der Nutzungsrechte erstreckt sich ausdrücklich auf das Recht, diese Fotos für Printmedien, Werbung, im Internet und in allen bereits bekannten und noch kommenden Medien zu nutzen. Der Gewährung der Nutzungsrechte kann jederzeit in schriftlicher Form widersprochen werden. Das Nutzungsrecht gilt über den Tod hinaus.

Die DLRG Jugend Stade erhält das Recht die Aufnahmen zu bearbeiten. Der/die Fotograf/-innen tragen darüber hinaus Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Person gewahrt bleiben. Weder vom/von Fotograf/-innen, noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer älter 18 Jahre, sowie bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter und bei  Teilnehmern älter 14 Jahre zusätzlich zu den Erziehungsberechtigten mit dieser Regelung einverstanden.

§20 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, als Bestandteil des Veranstaltungsvertrags, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gültig ab 14.02.2020

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